|
Der Begriff Gutachter oder Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Daher sind in diesem Geschäftsfeld häufig auch Personen anzutreffen, die sich Gutachter nennen, deren Sachkunde und berufliche Qualifikation aber nicht ausreichend ist, um ein Verkehrswertgutachten (Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Versicherungsgutachten oder Schiedsgutachten) anzufertigen.
Wie können Sie sich sicher sein, einen Sachverständigen mit Ihrer Immobilie zu betrauen, dessen Gutachten den qualitativen Ansprüchen von Banken, Behörden und Gerichten genügt? Diese Gutachter und Sachverständigen sind in der Regel - wie in unserem Falle - öffentlich bestellt (z.B. von Gerichten) und vereidigt, beziehungsweise zertifiziert, d.h. durch eine anerkannte Institution geprüft. |
|
 |
Wertermittlungsgutachten
Es gibt viele unterschiedliche Anlässe, ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück bewerten zu müssen oder zu wollen. Wir erstellen in Ihrem Auftrag ein Wertermittlungsgutachten nach Wertermittlungsverordnung (WertV). Weiterlesen...
|
|
 |
Mängel- und Schadensgutachen
Als Sachverständige für das Bauwesen im Fachbereich "Mängel und Schäden an Gebäuden" beurteilen wir für Sie Baumängel und Bauschäden. Je nach Auftrag erhalten Sie eine übersichtliche, schriftliche Darstellung als Gutachten oder schriftliche Stellungnahme, die qualifiziert und nachvollziehbar aufgebaut ist. Weiterlesen...
|
|
|
|
|
|
|