| Empfehlungen zum Bau von KfW-Effizienzhäusern |
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Die Bundesregierung fördert auch zukünftig den Bau energetisch hochwertiger Gebäude. Die aktuellen Förderstufen gelten seit dem 01. Juli 2010. Gefördert werden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungs- programms des Bundes" Gebäude, die beim Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhauses 70, 55 oder 40 oder eines Passivhauses erreichen. Die KfW-Förderung erfolgt duch die Bereitstellung zinsbegünstigter Kredite. Beim Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Je besser der Effizienzhaus-Standard ist, umso attraktiver sind der Zinssatz und der Tilgungszuschuss. Die Höhe der Zinsen ist tagesabhängig und gilt zum Zeitpunkt der Zusage. Die aktuellen Zinssätze können auf den Internetseiten der KfW-Bankengruppe abgerufen werden. Gefördert werden100 % der Baukosten (ohne Grundstück) bis max. 50.000 EUR pro Wohneinheit. Eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen ist möglich. Antragsteller können Bauherren und Erwerber von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sein (Privatpersonen, Wohnungs- genossenschaften, Gemeinden usw.). Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. |

